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Drucksache - 2022/0417  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 der Gemeinde Wangels für ein Gebiet in Hansühn, Lütjenburger Straße 3, südlich der Lütjenburger Straße, westlich der Ostseestraße und östlich der Bungsbergstraße
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Umwelt-, Bau- und Tourismusausschuss der Gemeinde Wangels Beratung und Beschlussfassung
23.03.2022 
Sitzung des Umwelt-, Bau- und Tourismusausschusses der Gemeinde Wangels ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Stadtplaner Herr Nagel ist zur Sitzung anwesend, um die Planung näher zu erläutern.

 

Nach den aktualisierten Daten des Statistischen Amtes (Stichtag 31.12.2020) können in der Gemeinde Wangels bis zum Jahr 2036 insgesamt 116 Wohneinheiten geschaffen werden. Auch hierzu kann der Stadtplaner Herr Nagel nähere Erläuterungen geben.

 

Der nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses zu erarbeitende Vorentwurf der Planung (Planzeichnung mit Begründung) wird dann mit der Gemeinde Wangels entsprechend abgestimmt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss:

  1. Für ein Gebiet in Hansühn, Lütjenburger Straße 3, südlich der Lütjenburger Straße, westlich der Ostseestraße und östlich der Bungsbergstraße wird ein vorhabenbezogener B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von Wohnbebauung.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist auch bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch öffentliche Auslegung erfolgen.
  6. Die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag.

Bemerkung:

Auf Grund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…

 


Anlage/n:

Lageplan Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersichtsplan Lütjenburger Straße (137 KB)