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Drucksache - 2022/0451  

Betreff: Einziehung von öffentlichen Straßen
hier: Schlossallee und Parkallee, Weißenhaus
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Umwelt-, Bau- und Tourismusausschuss der Gemeinde Wangels Beratung und Empfehlung
23.03.2022 
Sitzung des Umwelt-, Bau- und Tourismusausschusses der Gemeinde Wangels ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels Beratung und Beschlussfassung
04.04.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wangels ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Bauleitplanung zur 5. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 1 für das Gut Weißenhaus einschließlich der damit einhergehenden vertraglichen Regelungen wurde festgelegt, dass die Schlossallee sowie die Parkallee in Weißenhaus einzuziehen sind und damit künftig nicht mehr als öffentliche Straßen gelten sollen. Ein Lageplan hierzu ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Es erfolgte zwischenzeitlich die Bekanntmachung über die geplante Einziehung. Jedermann, dessen Belange durch diese Einziehung berührt werden, hat innerhalb einer bestimmten Frist Gelegenheit erhalten, Einwendungen gegen die Einziehung zu erheben. Eine Stellungnahme hierzu ist eingegangen, welche anonymisiert der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist. Die rechtliche Beurteilung hierzu der für die Gemeinde tätigen Anwaltskanzlei liegt ebenfalls als Anlage bei.

 

Danach ist im Rahmen der Einziehung die tatsächliche Verkehrsbedeutung maßgeblich. Im Zuge der Bauleitplanung hat die Gemeindevertretung sich mit dieser Thematik bereits auseinandergesetzt und eine Festlegung getroffen, welche als Stellungnahme zur Einwendung übernommen werden kann. Diese wurde als Beschlussvorschlag übernommen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Folgende Stellungnahme zur eingegangenen Einwendung wird beschlossen:

 

Der (überörtliche und entsprechend ausgeschilderte) Ostseeradweg verläuft außerhalb des Plangebietes. Die Zugänglichkeit zum Strand für Fußnger erfolgt von den Parkplätzen „Am Deich“ und „Eitz“ und damit ebenfalls außerhalb des Plangebietes. Schließlich liegen für die Allgemeinheit keine Ziele im Bebauungsplangebiet, da die Nutzung der Gebäude und Einrichtungen ausschließlich den Resortgästen vorbehalten ist. Entsprechend wurden die Wege auch nicht mehr i.S. allgemeiner Verkehrsflächen genutzt, um quasi von „A“ nach „B“ zu gelangen. Stattdessen kam es mangels Zugangsbeschränkungen zu Fehlleitungen von Touristen außerhalb des Resorts, die von einer allgemeinen Zugänglichkeit des Schlosses ausgingen und zu Besichtigungszwecken kamen und enttäuscht werden mussten. Darüber hinaus konnten Störungen der Touristen, die Resortgäste sind, festgestellt werden: Das Resort ist in seinen Nutzungen über das gesamte Sondergebiet verteilt. Den Resortgästen muss es daher möglich sein, sich frei ungestört durch Dritte (in der Vergangenheit häufig größere Gruppen und die Resortgäste beobachtende Personen) innerhalb des Resorts bewegen zu können und sich nicht für jede Nutzung gesondert als Resortgast ausweisen zu müssen. Gleichzeitig bleiben die Erschließungsfunktionen für die angeschlossenen (baulichen) Nutzungen durch die Sicherung entsprechender Geh-, Fahr- und Leitungsrechte über beschränkte persönlichen Dienstbarkeiten („Wegerechte“) und, soweit erforderlich, Baulasten, in ausreichendem Maße gesichert. Schließlich sieht der Durchführungsvertrag durch entsprechende Verpflichtungen der Vorhabenträgerin vor, dass die bisher mit der Zugänglichkeit der Park- und Schlossallee verbundene Erlebbarkeit des Gutsensembles auch zukünftig gesichert ist. Hierzu gehört ein von der Vorhabenträgerin durchzuführender und zu bewerbender Tag der offenen Tür und für die Einwohnerinnen und Einwohner von Wangels die Möglichkeit, die bisher für die Durchwegung öffentlich gewidmeten Bereiche der Parkallee und der Schlossallee auch zukünftig in einem mit dem Resortbetrieb verträglichen Umfang zu nutzen (Einführung einer sog. „WeissenhausCard“).“

  1. Die Gemeinde Wangels zieht als Trägerin der Straßenbaulast die Schlossallee sowie die Parkallee in Weißenhaus entsprechend des vorliegenden Lageplanes nach § 8 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein für den öffentlichen Verkehr ein.

Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.

 


Anlage/n:

Lageplan, Stellungnahme, E-Mail Anwaltskanzlei

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Einziehung (103 KB)      
Anlage 2 2 Rechtliche Beurteilung (188 KB)      
Anlage 3 3 Lageplan_Straßen-Wegeflächen_200110 (353 KB)