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Drucksache - 2022/0464  

Betreff: 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 5 der Gemeinde Gremersdorf für die Ortschaft Dazendorf
a)Aufstellungsbeschluss
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf Beratung und Beschlussfassung
27.04.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügte Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens wurde eingereicht. Ziel ist die Ergänzung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung in Dazendorf.

 

Der Stadtplaner Herr Nagel hat bereits einen Vorentwurf hierfür erarbeitet. Dieser liegt ebenfalls als Anlage bei. Herr Nagel ist zur Sitzung der Gemeindevertretung anwesend, um die Planung näher zu erörtern.

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Aufstellungsbeschluss:

  1. Die Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 5 der Gemeinde Gremersdorf für die Ortschaft Dazendorf soll ergänzt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Dabei ist auch bekannt zu machen, dass die Satzung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4

aufgestellt werden soll und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und

Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und

dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern

kann.

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB

abgesehen. 

 

b)      Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

  1. Der Entwurf der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 5 der Gemeinde Gremersdorf für die Ortschaft Dazendorf und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung:

Auf Grund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: …

 

 


Anlage/n:

Antrag, Vorentwurf Planzeichnung, Vorentwurf Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 22-03-08 Dazendorf -Antrag für Einleitungsbeschluss 1. Ergänzung Satzung (821 KB)      
Anlage 2 2 220323_Begründung_SatzungNr5_1_Dazendorf (535 KB)      
Anlage 3 3 220323_SatzungNr5_1Erg_Dazendorf_ (568 KB)