Drucksache - 2022/0495
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Sachverhalt:
Der Bürgermeister der Gemeinde Heringsdorf wurde durch die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 ermächtigt, unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zur Höhe von 2.500,00 EUR anordnen zu dürfen. Im Haushaltsjahr 2021 sind jedoch auch Mehrausgaben geleistet worden, die über diesen Betrag hinausgehen.
In der beigefügten Aufstellung der Haushaltsüberschreitungen sind aller über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahr 2021 aufgelistet.
Die Deckung der geleisteten Mehrausgaben war gewährleistet.
Die Anordnung der geleisteten Mehrausgaben war unabweisbar.
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 61.707,26 EUR und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 13.459,75 EUR im Verwaltungshaushalt und die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 2.285,88 EUR im Vermögenshaushalt werden gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung genehmigt.
Anlage/n:
Aufstellung Haushaltsüberschreitungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Aufstellung Haushaltsüberschreitungen (347 KB) |