Drucksache - 2022/0513
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Sachverhalt:
Gemäß § 94 Abs. 5 Gemeindeordnung –in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung- prüft anstelle des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Finanzausschuss die Jahresrechnung, damit der Bürgermeister diese, zusammen mit dem Schlussbericht des Finanzausschusses, der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorlegen kann.
Als Prüfungsunterlagen dienen:
- die Einnahmen- und Ausgabenbelege
- die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzungen und
die Nachtragshaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2021
- der Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung
- die Jahresrechnung
- die Anlagenliste
Sämtliche Unterlagen des Haushaltsjahres 2021 können zur Sitzungsvorbereitung im Amt, nach Terminabsprache, vorzugsweise an einem gemeinsamen Termin, eingesehen werden.
Der Erläuterungsbericht, die Rücklagenübersicht, die Schuldenübersicht, die Vermögens- übersicht und die Anlagenliste sind dieser Vorlage in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird beschlossen.
Anlage/n:
Erläuterungsbericht, Rücklagenübersicht, Schuldenübersicht, Vermögensübersicht, Anlagenliste
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Erläuterungsbericht (449 KB) | |||
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2 | Rücklagenübersicht (197 KB) | |||
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3 | Übersicht über die Schulden (97 KB) | |||
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4 | Vermögensübersicht (99 KB) |