Drucksache - 2022/0527
|
|
Sachverhalt:
Die öffentliche Auslegung der Bauleitplanung ist erfolgt. Der Satzungsbeschluss kann gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
a) Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Bedenken
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 35 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit beiliegendem Abwägungsergebnis geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 35 der Gemeinde Großenbrode für ein Gebiet in Großenbroderfähre südlich der Straße Rethsollskamp, zwischen den Ferienhausanlagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtswirksame Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www-amt-oldenburg-land.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Planzeichnung, Begründung, Abwägung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 22-05-02 BA Begründung B-35 GB (4452 KB) | ||||
2 | 22-05-03 BA Plan B-35 GB (1262 KB) | ||||
3 | 22-05-02 §-3+4a Abwägung B-35 GB (2483 KB) |