Drucksache - 2022/0554
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Sachverhalt:
Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung ist zwischenzeitlich erfolgt. Somit kann jetzt der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.
Beschlussvorschlag:
Beschlussfassung über eingegangene Anregungen und Bedenken:
Die abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit beiliegendem Abwägungsergebnis geprüft.
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Heringsdorf für das Gebiet: Ortschaft Süssau und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkung:
Auf Grund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend
Anlage/n:
Beschlussvorschläge, Planzeichnung, Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 220531_Beschlussempfehlungen §4(1)_B2-5 (725 KB) | ||||
2 | 220504_BP-2-5 Ä_Süssau_Vorlag_BA (614 KB) | ||||
3 | 2205xx_Begründung_BP2_5Ä_Süssau_Vorlage_BA (1273 KB) |