Drucksache - 2022/0741
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Sachverhalt:
Aufgrund des 1. Nachtragshaushaltplanes für 2022, und den damit verbunden voraussicht-lichen Sollfehlbeträgen in den Jahren 2023 bis 2025 im Verwaltungshaushalt, ist die Gemeinde Großenbrode verpflichtet, ein Haushaltskonsolidierungsprogramm zu beschließen.
Die „Hinweise zur Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen und zur Aus-schöpfung der Ertrags- und Einzahlungsquellen“ des Landes waren der Vorlage des Entwurfes des Haushaltsplanes für 2023, für die Sitzung des Finanzausschusses, beigefügt gewesen.
Im Rahmen des Haushaltsvorgespräches konnten der Verwaltungshaushalt für das Jahr 2023 ausgeglichen werden. Dies gilt auch für die Folgejahre in der Finanzplanung. Dies ist aber nur gelungen, da die Umsetzung von Maßnahmen verschoben worden sind.
Das von der Verwaltung erarbeitete Haushaltskonsolidierungskonzept ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt..
Beschlussvorschlag:
Das Haushaltskonsolidierungskonzept wird beschlossen. Dieses ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2023.
Anlage/n:
Haushaltskonsolidierungskonzept
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltskonsolidierungskonzept (9 KB) |