Drucksache - 2023/0056
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Sachverhalt:
Die nach der letzten Sammelausschreibung abgeschlossenen Stromlieferverträge (Laufzeit 3 Jahre) enden am 31.12.2023. Für die Lieferzeit ab dem 01.01.2024 ist somit eine erneute Ausschreibung durchzuführen. Das Amt und die amtsangehörigen Gemeinden verfügen über insgesamt 143 Verbrauchsstellen, die insgesamt rd. 600.000 kWh verbraucht haben (Stand Jahresverbrauchabrechnung 2021). Dafür sind Kosten in Höhe von rd. 170.000,-€ (rd. 143.000,- € netto) angefallen. Für die anstehende Ausschreibung sind die Nettokosten für die Dauer der geplanten Laufzeit zu Grunde zu legen. Bei einer Laufzeit von 3 Jahren ergeben sich geschätzte Kosten von rd. 429.000,- € netto. Damit wird die Grenze für eine nationale Ausschreibung überschritten, so dass eine EU-weite Ausschreibung vorzunehmen ist (Ausschreibung im Oberschwellenbereich aktuell ab 215.000,- € netto).
Es ist vorgesehen, einen Dienstleister mit der Durchführung der EU-weiten Ausschreibung zu beauftragen, der durch die Online-Ausschreibung marktgerechte Preise rechtssicher und wettbewerbsmäßig erzielt. Wie auch bei der letzten Sammelausschreibung, wird zertifizierter Ökostrom aus erneuerbaren Energien ausgeschrieben.
Des Weiteren gibt es in den Gemeinden 32 Gasverbrauchsstellen mit einem Verbrauch von rd. 2.100.000 kWh Heizenergie/jährlich (Stand 2021). Auf Basis einer Rahmenvereinbarung werden diese vom Zweckverband Ostholstein beliefert. Auch hier ist eine Ausschreibung der Lieferverträge vorgesehen. Die Laufzeit der Lieferverträge soll dabei in Abhängigkeit der aktuellen Marktlage festgelegt werden und beträgt u.U. weniger als 3 Jahre.
Beschlussvorschlag:
Es wird ein Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung einer EU-weiten Sammelausschreibung für die Lieferung von Strom ab dem 01.01.2024 abgeschlossen. Es soll im Rahmen der Sammelausschreibung einheitlich zertifizierter Ökostrom beschafft werden.
Parallel wird eine Sammelausschreibung für die Lieferung von Gas durchgeführt. Hierzu ist die Rahmenvereinbarung mit dem ZVO zu kündigen.
Da der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot am Ende der Ausschreibung kurzfristig erfolgen muss, wird die Auftragsvergabe für alle Gemeinden zentral an das Amt Oldenburg-Land übertragen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, nach dem Ergebnis der Ausschreibung mit dem Stromanbieter einen Stromliefervertrag abzuschließen. Das Gleiche gilt für den Neuabschluss der Gaslieferverträge.
Anlage/n:
keine