Drucksache - 2016/0307
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Sachverhalt:
Durch die Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) ist die Aufnahme der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren als Sondervermögen in die Haushalte der Gemeinden vorgeschrieben.
Hinsichtlich der Verfahrensweise hierzu ist der Erlass einer Satzung durch die Gemeinde erforderlich. Eine entsprechende Mustersatzung wurde durch das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein erlassen. Abweichungen von Formulierungen dieser Mustersatzung wären ausschließlich durch Genehmigung des Ministeriums möglich.
Der entsprechende Entwurf der Satzung für die Freiwillige Feuwehr Neuratjensdorf ist als Anlage beigefügt. Die hierin aufgenommenen Wertgrenzen in den §§ 3, 7 Abs. 7 sowie 9 Abs. 2 wurden in Abstimmung mit allen Wehrführungen des Amtes Oldenburg-Land ergänzt.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Gremersdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Neuratjensdorf wird beschlossen.
Anlage/n:
Satzungsentwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Satzung Neuratjensdorf (19 KB) |