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Drucksache - 2016/0316  

Betreff: 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet: "Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai"
a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
b) Entwurf- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Much, Peter
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beratung und Empfehlung
13.02.2017 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beratung und Beschlussfassung
15.02.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 03.07.2014, 09.12.2014 und am 07.12.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet: „Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai“gefasst. Nach nochmaliger Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde am 20.12.2016 kann nunmehr der Entwurf- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. Die Planung wird im Rahmen der Sitzung des BUA durch Herrn Beims vom Büro Architektur und Stadtplanung erläutert. 

 


Beschlussvorschlag:

a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken

 

Die auf der Anlage „Abwägung / Beschlussempfehlungen“ aufgeführten Beschlussempfehlungen zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.

 

b) Entwurf- und Auslegungsbeschluss

 

1. Der Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet: „Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.

 

3. Der Entwurf des Planes und der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter / Gemeindevertreterinnen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 

 

 


Anlage/n:

Abwägung, Planzeichnung 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B 26-7_Planzeichnung (490 KB)      
Anlage 2 2 F-13_B 2 6-7_Abwaegung (218 KB)