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Drucksache - 2016/0329
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Gremersdorf hat im letzten Jahr eine Hebesatzsatzung für das Jahr 2016 erlassen. Da die Gemeinde in diesem Jahr den Haushalt für das Haushaltsjahr 2017 nicht mehr beschließen wird, ist es erforderlich, eine Hebesatzsatzung ab 2017 zu erlassen. Eine Änderung der Hebesätze ist nicht vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Die Hebesatzsatzung für die Realsteuersätze ab dem Jahr 2017 wird beschlossen.
Anlage/n:
Hebesatzsatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Hebesatzsatzung (44 KB) |