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Drucksache - 2016/0333  

Betreff: Renovierung einer Gemeindewohnung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Kohlscheen, Johannes
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Tourismusausschuss der Gemeinde Heringsdorf Beratung und Empfehlung
24.11.2016 
Sitzung des Bau-, Umwelt- und Tourismusausschusses der Gemeinde Heringsdorf ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf Beratung und Beschlussfassung
24.11.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Wohnung „An der Bäderstraße 13a, 23777 Heringsdorf“ muss aufgrund eines Auszugs umfangreich saniert werden.

 

Es wurden bereits entsprechende Angebote eingeholt, sodass folgende Mittel im Haushalt 2017 eingeplant werden müssten:

  • Sanitär      2.200,00 €
  • Fliesen     5.000,00 €
  • Malen      1.000,00 €
  • Küche (Spüle)        500,00 €
  • Fußboden     1.800,00 €
  • Heizung     2.000,00 €
  • Unvorhergesehenes           1.000,00 €

13.500,00 €

 

Ein Herd im guten Zustand ist in der Wohnung noch vorhanden, sodass dieser nicht neu angeschafft werden muss. Es sind unter anderem noch kleine Elektroarbeiten notwendig, welches mit unter unvorhergesehenes veranschlagt worden sind. Die Erneuerung der Schornsteintüren ist im Fliesenangebot mit enthalten.

 

Die Teppiche aus der Wohnstube und dem Schlafzimmer mussten wegen des schlechten Zustandes entsorgt werden, es soll ein Vinylboden verlegt werden. Der Laminatboden in der Küche soll durch Fliesen ersetzt werden. Die Fliesen in dem Badezimmer entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard und sollen überfliest werden.

 

Der Nachtspeicherofen in der Wohnstube muss erneuert werden, da dieser defekt ist.

 

In der Küche muss nur eine neue Spüle installiert werden.

 

Im Badezimmer sind die Dusche, das WC sowie das Waschbecken zu erneuern.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Sanierung der Gemeindewohnung „An der Bäderstraße 13a, 23777 Heringsdorf“ wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, nach erfolgter Preisanfrage die Aufträge an die wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen. Es sind entsprechende Mittel im Haushaltsplan 2017 mit aufzunehmen.

 

 


Anlage/n:

keine