Drucksache - 2016/0358
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Sachverhalt:
Mit dem als Anlage beigefügten Antrag werden verkehrsberuhigende Maßnahmen für Ehlerstorf beantragt. Ein entsprechender Lageplan ist ebenfalls beigefügt, in dem der betreffende Bereich farblich gekennzeichnet ist.
Straßenbaulastträger und damit auch verantwortlich für die Verkehrssicherungspflicht ist die Gemeinde Wangels, so dass die Schaffung von baulichen Maßnahmen auf dieser Gemeindestraße ausschließlich durch die Gemeinde Wangels zu veranlassen sind. Sofern von dieser bauliche Maßnahmen gewünscht sind, sind der Anliegerverkehr sowie ggf. notwendige Hinweisbeschilderungen zu beachten.
Anordnungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen erfolgen durch die Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein und können ggf. von der Gemeinde Wangels beantragt werden. Allerdings ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h auf Gemeindestraßen unrealistisch. Denkbar wäre ggf. eine Begrenzung auf 30 km/h.
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten von baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung unter Berücksichtigung des Anliegerverkehrs und ggf. notwendiger Hinweisbeschilderungen zu prüfen. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in Ehlerstorf (im Bereich zwischen der B 202 und dem Kanal) soll bei der Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein beantragt werden.
Alternative 2:
Die Gemeinde Wangels führt keine baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Ehlerstorf durch. Die Beantragung einer Geschwindigkeitsbeschränkung soll nicht erfolgen.
Anlage/n:
Antrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag verkehrsregelnde Maßnahmen Ehlerstorf (745 KB) |