Drucksache - 2016/0376
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Sachverhalt:
Im Rahmen einer Bauvoranfrage für ein Grundstück in Dazendorf (siehe Lageplan) wurde seitens des Kreises Ostholstein mitgeteilt, dass dieses im Außenbereich liege und das Bauvorhaben somit nicht genehmigungsfähig sei. Durch die Aufstellung einer Abrundungssatzung kann ggfs. Baurecht für das in Rede stehende Grundstück und weiterer Baulücken geschaffen werden. Bereits in der Vergangenheit sind Beschlüsse für die Aufstellung einer Abrundungssatzung gefasst worden. Diese sind aufgrund der langen Zeitspanne durch einen neuen Beschluss zu aktualisieren.
Beschlussvorschlag:
a) Aufstellungsbeschluss
1. Für den Ortsteil Dazendorf wird die 5. Abrundungssatzung der Gemeinde Gremersdorf aufgestellt.
2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
4. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB durch öffentliche Auslegung durchgeführt.
b) Entwurf und Auslegungsbeschluss
1. Der Entwurf der 5. Abrundungssatzung für den Ortsteil Dazendorf und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung durchgeführt.
3. Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bermerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/ innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beraung noch bei der Abstimmung anwesend.
Anlage/n:
Planzeichnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Dazendorf (652 KB) |