Drucksache - 2016/0260-01
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Sachverhalt:
Aufgrund der Änderung des Kindertagesstättengesetzt, steht den Personensorgeberechtigten von Krippenkindern ab 01.01.2017 ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 100,- € zu, sofern Ihr Kind in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung betreut wird. Dieser Zuschuss wird auf Antrag, den Eltern mtl. vom Landesamt für soziale Dienste gezahlt.
Die Empfehlung des Landesrechnungshofes sowie der Landesverbände sieht vor mindestens 30 % der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken. Die Gebühren der Kindertagesstätte in Gremersdorf wurden jedoch bisher immer weit unter dieser Empfehlung gehalten, um die Eltern nicht übermäßig zu belasten.
Im Zusammenhang mit dem beschlossenen Zuschuss in Höhe von mtl. 100,- € ist zu überlegen, die Krippengebühren nun anzuheben um u.a. so der Empfehlung des Landesrechnungshofes Rechnung zu tragen, ohne die Eltern höher zu belasten.
Die empfohlene Gebühr kann neben der derzeitigen Gebühr der Kita dem in der Anlage beigefügten Auszug aus der Gebührenkalkulation entnommen werden. In der Kalkulation wurden die aktuellen Personalkosten bereits berücksichtigt. Des weiteren liegt eine Übersichtsliste der Gebühren aller amtsangehörigen Kitas bei.
Der Entwurf der IV. Nachtragssatzung ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
In der Sitzung des Bildungs- und Sozialausschusses am Montag, 05.12.2016 haben sich die Mitglieder mit der Thematik befasst. Es wurde vorgeschlagen, die Krippengebühren der Hauptbetreuungszeit (07.30 Uhr bis 12.30 Uhr) anzuheben. Jede weiter ½ Stunde jedoch bei 10,- € zu belassen. Ergebnis der Abstimmung:
Erhöhung um50,- €0 Ja-Stimmen
60,- €4 Ja-Stimmen
75,- €3 Ja-Stimmen
Ein Mitglied sprach sich gegen eine Erhöhung aus, 1 Mitglied enthielt sich seiner Stimme.
Darüber hinaus verständigten sich die Mitglieder darauf, dass sofern das Land die 100,- € Zuschuss an die Krippeneltern wieder aufhebt, die Gemeinde umgehend die Krippengebühren auf den Prüfstand stellt.
Beschlussvorschlag:
Die Gebühren der Krippe sollen ab XX.XX.XXXX wie folgt geändert werden:
07.30 bis 12.30 (bisher 160,- €)zukünftig =X €
Jede weitere ½ Stunde (bisher 10,-€) zukünftig =X €
Die IV. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Gremersdorf für die Kindertagesstätte „Zwergenhöhle“ in Gremersdorf wird beschlossen.
Sofern der „Krippen-Zuschuss“ des Landes in Höhe von 100,- € an die Eltern aufgehoben wird, wird sich die Gemeindevertretung umgehend erneut mit den Krippengebühren auseinander setzen.
Anlage/n:
Auszug Gebührenkalkulation
Übersicht Kita-Gebühren im Amtsbereich
Entwurf IV. Nachtragssatzung Kita
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Auszug Gebührenkalkulation (116 KB) | ||||
2 | Übersicht Kita-Gebühren im Amtsbereich (122 KB) | ||||
3 | Entwurf IV.Nachtrag Kita (174 KB) |
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