Drucksache - 2017/0410
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Sachverhalt:
Der Erlass einer Tourismusabgabesatzung ist notwendig, da das Land Schleswig-Holstein den Begriff der „Fremdenverkehrsabgabe“ durch den Begriff der „Tourismusabgabe“ ersetzt hat. Weiterhin sind die bisherigen Nachtragssatzungen in dem anliegenden Entwurf der Tourismusabgabesatzung berücksichtigt.
Außerdem hat das Amt Oldenburg-Land die Tourismusabgabe für die Gemeinde Heringsdorf nach dem Jahresabschluss 2015 neu kalkuliert und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Abgabesatz einer Vorteilseinheit auf 52,50 € belassen werden kann
Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den derzeitigen Abgabesatz für eine Vorteilseinheit beizubehalten
Beschlussvorschlag:
Der Abgabesatz für eine Vorteilseinheit beträgt weiterhin 52,50 €.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die im Entwurf vorliegende Tourismusabgabesatzung auszufertigen.
Anlage/n:
Entwurf Tourismusabgabesatzung
Anlage 1 zu § 8 Abs. 2 Buchstabe a
Anlage 2 zu § 8 Abs. 2 Buchstabe b
Kalkulation
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Tourismusabgabesatzung (39 KB) | ||||
2 | Anlage 1 zu § 8 Abs. 2 Buchstabe a (16 KB) | ||||
3 | Anlage 2 zu § 8 Abs. 2 Buchstabe b (12 KB) | ||||
4 | Kalkulation (21 KB) |