Drucksache - 2017/0441
|
|
Sachverhalt:
Durch die Vorgaben des seit 31.07.2015 geltenden Transparenzgesetzes sind die Gesellschaftsverträge anzupassen. Seitens des beauftragten Rechtsanwaltsbüros Bade in Lübeck ist folgende Änderung für beide Verträge erarbeitet worden. Diese sind nach Beschlussfassung entsprechend zu beurkunden.
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gesellschaftsverträge der Großenbrode Verwaltungsgesellschaft mbH und der GmbH & Co KG um folgende Regelung ergänzt werden:
„Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 des Handelsgesetzbuches (HGB) der Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft sowie für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Leistungen der Gesellschaft für die Mitglieder des Aufsichtsrates oder anderer mit der Überwachung der Gesellschaft beauftragter Ausschüsse der Gemeinde sind nach Maßgabe des § 102 der Gemeindeordnung zu veröffentlichen, ferner unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitgliedes dieser Personengruppen unter Aufgliederung nach Komponenten im Sinne des § 285 Nummer 9 a HGB; die individualisierte Ausweisungspflicht gilt auch für:
a) Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, und für deren Voraussetzungen,
b) Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den von der Gesellschaft während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag unter Angabe der vertraglich festgelegten Altersgrenze;
c) während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und
d) Leistungen, die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind.
Die Bezüge und Leistungszusagen sind auf der Internetseite des Finanzministeriums und gegebenenfalls im Anhang zum jeweiligen Jahresabschluss zu veröffentlichen.“
Die Gemeindevertretung beschließt weiter, dass die jeweiligen Verträge mit den vorgenannten Mitgliedern der Geschäftsleitung der Großenbrode Tourismus Verwaltungsgesellschaft mbH und der Mitglieder des Aufsichtsrates der Großenbrode Tourismus Verwaltungsgesellschaft mbH insoweit geändert werden, als die Veröffentlichungspflichten in die jeweiligen Anstellungsverträge aufzunehmen sind.
Beschlussvorschlag:
Bitte beschließen .
Anlage/n:
keine