Seiteninhalt

Drucksache - 2017/0445  

Betreff: 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ferienpark Weißenhäuser-Strand
a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
b) Entwurf- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Much, Peter
Beratungsfolge:
Umwelt-, Bau- und Tourismusausschuss der Gemeinde Wangels Beratung und Beschlussfassung
26.04.2017 
Sitzung des Umwelt-, Bau- und Tourismusausschusses der Gemeinde Wangels ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Umwelt-, Bau- und Tourismusausschuss hat am 12.09.2016 den Aufstellungsbeschluss für die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Hierbei ist beabsichtigt, eine Modernisierung des Ferienzentrums mit gleichzeitiger Erweiterung des Angebots an Unterkünften, Freizeiteinrichtungen und Parkmöglichkeiten planungsrechtlich abzusichern. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit kann nunmehr der Entwurf- und Auslegungsbeschluss gefasst werden. 

 


Beschlussvorschlag:

a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken

 

Die in der Anlage „Beschlussempfehlungen“ aufgeführten Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange werden beschlossen.

 

b) Entwurf- und Auslegungsbeschluss

 

  1. Der Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung für die Gebiete im Ferienzentrum Weißenhäuser-Strand, zwischen Dünenweg, Campingplatz Triangel, Kreisstraße 48 und Brök sowie zwischen der Kreisstraße 48, Waldfläche , Naturschutzgebiet Wesseker See und Wasserlandschagt „Columbus- Park“ werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauBG wird zusammen mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 durchgeführt.

 

  1. Die betroffenen Eigentümer sind im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (4 Abs. 2 BauGB) sowie der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) schriftlich zu beteiligen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende / keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. 

 


Anlage/n:

Beschlussempfehlungen, Planzeichnung, Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussempfehlungen 1. Aend. B 9 und F 27 Ferienpark (1003 KB)      
Anlage 2 2 FNPÄ_27 Ferienpark (3967 KB)      
Anlage 3 3 Begründung F27 Freizeitpark (1275 KB)