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Drucksache - 2017/0450
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Sachverhalt:
Gemäß § 77 Abs. 1 Gemeindeordnung hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 ist zu erlassen.
Anlage/n:
Haushaltssatzung
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Anlagen: | |||||
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1 | Haushaltssatzung (66 KB) |