Drucksache - 2017/0451
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Sachverhalt:
Es wurde allen aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr eine Einladung zur Wahlversammlung mit Tagesordnung zugeleitet. Zwei Wahlvorschläge wurden angezeigt, wovon ein Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen wurde. Für den Gemeindewehrführer wurde Herr Christoph Dreyer vorgeschlagen und zugelassen. Die Wahlversammlung wurde am 08.03.2017 ordnungsgemäß durchgeführt.
Bei der geheim abgehaltenen Wahl wurde Christoph Dreyer als Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Gremersdorf gewählt.
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz und über die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) bedarf die Wahl der Zustimmung durch die Gemeindevertretung. Die Aufsichtbehörde ist über die Zustimmung zu informieren.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes wird der Wahl des Christoph Dreyer zum Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Gremersdorf zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zu informieren.
Anlage/n:
keine