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Drucksache - 2017/0472  

Betreff: Verkehrsregelnde Maßnahmen in Göhl, Edisonstraße
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Göhl Beratung und Empfehlung
16.03.2017 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Göhl ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Göhl Beratung und Beschlussfassung
16.03.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Göhl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit neuester Änderung des § 45 Absatz 9 Satz 4 StVO wurde die bislang hohe Hürde für die Anordnung von Tempo 30 auf Hautverkehrsstraßen in der Nähe von Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern abgesenkt (z.B. Nachweis einer Unfallhäufungsstelle bzw. eines Unfallschwerpunktes). Dies gilt für die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtstraßen gelegenen Einrichtungen.

 

Damit wäre nunmehr die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Grundschule in Göhl auf der L 59 (Edisonstraße) möglich. 

 


Beschlussvorschlag:

Für den unmittelbaren Bereich der Grundschule in Göhl auf der L 59 (Edisonstraße) soll bei der Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (VZ 274-30) für den Zeitraum -werktags 07.00 Uhr bis 17.00 Uh- (ZZ 1042-31) beantragt werden. 

 


Anlage/n:

keine