Drucksache - 2017/0476
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Sachverhalt:
Gemäß § 18 Amtsordnung gelten für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ämter die Vorschriften des Gemeinderechts entsprechend.
Gemäß § 94 Abs. 5 Gemeindeordnung prüft anstelle des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung die Jahresrechnung, damit der Bürgermeister diese, zusammen mit dem Schlussbericht des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung, der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorlegen kann. Gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung beschließt die Gemeindevertretung die Jahresrechnung.
Als Prüfungsunterlagen dienen:
- die Einnahmen- und Ausgabenbelege
- die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres einschließlich der Nachtragshaushaltssatzungen und Nachtragshaushalte
- der Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung
Der Erläuterungsbericht und die Vermögensübersicht sind dieser Vorlage in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 wird beschlossen.
Anlage/n:
Erläuterungsbericht, Vermögensübersicht
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Erläuterungsbericht (466 KB) | ||||
2 | Vermögensübersicht (71 KB) |