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Drucksache - 2017/0488  

Betreff: Wahl eines Mitglieds in den Breitbandnetzinfrastrukturausschuss des Zweckverbandes Ostholstein
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Leitender Verwaltungsbeamter Bearbeiter/-in: Robien, Michael
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf Beratung und Beschlussfassung
14.03.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Zweckverband Ostholstein (ZVO) hat durch öffentlich-rechtlichen Vertrag seiner Mitgliedsgemeinden die Aufgabe erhalten, eine Breitbandnetzinfrastruktur aufzubauen und auszubauen. Auch die Gemeinde Heringsdorf hat dem ZVO diese Aufgabe übertragen.

 

Für den Aufgabenbereich des Aufbaus und Ausbaus einer Breitbandnetzinfrastruktur wird gemäß § 12 Absatz 1 Buchstabe c der Verbandssatzung ein ständiger Ausschuss („Breitbandnetzinfrastrukturausschuss“) gebildet. Je Verbandsmitglied, das dem ZVO die Aufgabe des Aufbaus und Ausbaus einer Breitbandnetzinfrastruktur übertragen hat, gehört dem Breitbandnetzinfrastrukturausschuss ein Mitglied und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter des Mitglieds an. Die Ausschussmitglieder werden von der Verbandsversammlung des ZVO auf Vorschlag der jeweiligen Gemeinde gewählt, die dem ZVO die Breitbandaufgabe übertragen hat.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Heringsdorf schlägt der Verbandsversammlung des Zweckverbands Ostholstein Frau/Herrn … zur Wahl als Mitglied des Breitbandnetzinfrastrukturausschusses des Zweckverbands Ostholstein vor.

 

 


Anlage/n:

keine