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Drucksache - 2017/0491  

Betreff: Verkehrsregelnde Maßnahmen in Großenbrode, Strandstraße
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beratung und Empfehlung
04.07.2017 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beratung und Beschlussfassung
06.07.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Mit neuester Änderung des § 45 Absatz 9 Satz 4 StVO wurde die bislang hohe Hürde für die Anordnung von Tempo 30 auf Hautverkehrsstraßen in der Nähe von Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern abgesenkt (z.B. Nachweis einer Unfallhäufungsstelle bzw. eines Unfallschwerpunktes). Dies gilt für die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtstraßen gelegenen Einrichtungen.

 

Damit wäre nunmehr die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich der Grundschule in Großenbrode auf der Strandstraße möglich. 

 

 


Beschlussvorschlag:

Für den unmittelbaren Bereich der Grundschule in Großenbrode auf der Strandstraße soll bei der Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (VZ 274-30) beantragt werden. 

 

 


Anlage/n:

keine