Drucksache - 2016/0050
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Sachverhalt:
Aufgrund der Anregung von Anwohnern der Straße „Mühlenbergshufe“ wird die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in diesem Wohngebiet vorgeschlagen. Ggf. ist hier auch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches möglich.
Da es sich bei der „Mühlenbergshufe“ um eine Straße innerhalb einer geschlossenen Ortschaft sowie abseits einer Vorfahrtstraße handelt, ist die Einrichtung einer Tempo-30-Zone nach der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich möglich. Die Entscheidung hierüber und die damit verbundene Verkehrsanordnung trifft die Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein.
Denkbar wäre auch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches. Voraussetzungen hierfür sind z.B. ein niveaugleicher Ausbau und die Erreichbarkeit jedes Ziels in dieser Straße unter 300m. Auch diese Entscheidung wäre durch die Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein zu treffen und ist von dort im Einzelfall zu prüfen.
Darüber hinaus wird seitens des Bürgermeisters die Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Ausfahrt „Mühlenbergshufe“ auf die K 47 vorgeschlagen. Nach Rücksprache mit der Straßenmeisterei Oldenburg ist dies in Abstimmung möglich. Die Aufstellung erfolgt, nach Gestattung durch die Landesbauverwaltung SH, in Verantwortung der Gemeinde. Dies schließt die Kosten sowie die weitere Unterhaltung ein. Die einmaligen Kosten der Anschaffung betragen rund 400,00 €.
Beschlussvorschlag:
In der Straße „Mühlenbergshufe“ in Gremersdorf soll eine Tempo-30-Zone (VZ 274.2-40) / ein verkehrsberuhigter Bereich (VZ 274.2-40) eingerichtet werden. Der entsprechende Antrag ist durch die Amtsverwaltung Oldenburg-Land bei der Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein zu stellen.
An der Ausfahrt der Straße „Mühlenbergshufe“ in Gremersdorf auf die K 47 soll in Abstimmung mit der Straßenmeisterei ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden.
Anlage/n:
keine