Drucksache - 2017/0502
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Sachverhalt:
Das Steuerberatungsbüro Dr. Schröder & Korth GmbH hatte die Höhe der Kurabgabe des Jahres 2017 für die Gemeinde Wangels neu kalkuliert. In diesem Zuge ist auch die Höhe der Tourismusabgabe durch das Büro neu berechnet worden.
Die Höhe der jährlich einzunehmenden Tourismusabgabe für das Jahr 2017 steigt auf insgesamt 117.274,01 €. Die neue Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
Die Verwaltung hat daraufhin einen Entwurf für eine neue Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe für den Gemeindeteil Weißenhäuser Strand ausgearbeitet.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe im Gemeindeteil Weißenhäuser Strand wird beschlossen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen.
Anlage/n:
Entwurf Tourismusabgabesatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Fremdenverkehrsabgabesatzung ab 2017 (101 KB) |