Drucksache - 2016/0051
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Sachverhalt:
Durch die Haushaltssatzung des Amtes Oldenburg-Land für das Haushaltsjahr 2015 wurde der Amtsvorsteher gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung ermächtigt, unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zum Gesamtbetrag von jeweils 2.500,00 EUR anzuordnen. Im Laufe des Haushaltsjahres 2015 sind aber Mehrausgaben geleistet worden, die über diesen Betrag hinausgehen.
In der in der Anlage beigefügten Aufstellung der Haushaltsüberschreitungen sind alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2015 augelistet.
Die Deckung der geleisteten Mehrausgaben wahr gewährleistet.
Die Anordnung der geleitsteten Mehrausgaben war unabweisbar.
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 44.491,44 EUR und die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 432,82 EUR des Verwaltungshaushaltes und die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 4.434,50 EUR und die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 399,00 EUR des Vermögenshaushaltes werden gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung genehmigt.
Anlage/n:
Aufstelung Haushaltsüberschreitungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Aufstellung Haushaltsüberschreitungen (476 KB) |