Seiteninhalt

Drucksache - 2017/0562  

Betreff: 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet: Südstrand
a) Beschluss über eingegangene Anregungen und Bedenken
b) Satzungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Much, Peter
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beratung und Beschlussfassung
04.07.2017 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beratung und Empfehlung
06.07.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 09.12.2014 den Aufstellungsbeschluss für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet: „Südstrand, Seebrückenvorplatz und Passage“ gefasst. Es erfolgten die nach dem BauGB gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte, welche mit einer erneuten öffentlichen Auslegung sowie einer eingeschränkten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Abschluss gebracht werden konnten. Eine umfassende Erläuterung erfolgt durch den Planer im Rahmen der Sitzung des BUA am 04.07.2017

 


Beschlussvorschlag:

1.Der anliegenden Zusammenstellung und Abwägungsvorschlägen über die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird zugestimmt.

 

Ergebnis der Prüfung:

 

- Berücksichtigt wurde die Stellungnahme des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein; nach der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde aufgrund der vorgenannten Stellungnahme  daraufhin eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a (3) BauGB durchgeführt.

 

- Teilweise berücksichtigt werden Stellungnahmen des Kreises Ostholstein

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 und des § 13a des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 1, 10. Änderung für das Gebiet: "Südstrand", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklä-rung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter / innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend. 

 


Anlage/n:

Abwägungen, Planzeichnung, Begründung, Berichtigung F-Plan, 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Begruendung (220 KB)      
Anlage 2 2 Beschlussvorschlag 2 (90 KB)      
Anlage 3 3 Beschlussvorschlag (96 KB)      
Anlage 4 4 Entwurf B 1 10. Änd. (386 KB)      
Anlage 5 5 B1-10_Berichtigung F-Plan (564 KB)