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Drucksache - 2017/0563  

Betreff: 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: Ehemalige Marineküstendienstschule / Am Kai
Information zum Beteiligungsverfahren / insbesondere FFH Verträglichkeitsprüfung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Much, Peter
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode Beratung und Empfehlung
04.07.2017 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode Beratung und Beschlussfassung
06.07.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Empfehlungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet „Ehemalige Marineküstendienstschule

Großenbrode Kai“

 

Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Gemeindevertretung hat einen Aufstellungsbeschluss für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai“ gefasst. Daraufhin wurden die Verfahrensschritte nach den §§ 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit den Nachbargemeinden) und 4 Abs. 1 und 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchgeführt; Anregungen und Hinweise sind seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebracht worden. 

Es hat sich nunmehr ergeben, dass auf Anregung der Gemeinde eine zusätzliche, landseitig zu bebauende Fläche innerhalb der Teilfläche 2 mit in die Planung einbezogen werden soll. Hieraus ergibt sich eine Änderung des bisherigen Entwurfes.

Im anliegenden Entwurfsmuster sind alle Teilflächen, die der 13. Änderung unterliegen, dargestellt.

Die bisher im Rahmen der 13. Änderung Flächennutzungsplanes dargestellte Wasser-/Hafenfläche sollte nunmehr in eine 14. Änd. „überführt“ werden. Derzeit gibt es noch „Probleme“ hinsichtlich der FFH-Prüfung bzw. einer Auseinandersetzung mit der ablehnenden Haltung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises zur Hafenerweiterung. Das Büro BBS Büro Greuner-Pönicke hat hierzu bereits Abwägungsempfehlungen zur Stellungnahme der UNB zur FFH-Verträglichkeitsprüfung vom 29.05.2017 zugearbeitet, in denen die Frage zusätzlicher Kartierungen zum Ausdruck kommt. Hier bedarf es jedoch einer weiterführenden Abstimmung, insbesondere mit der Unteren Naturschutzbehörde.

Im anliegenden Entwurfsmuster ist der Plangeltungsbereich, der dann der 14. Änderung unterliegt, dargestellt.

 

Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26

Die Gemeindevertretung hat einen Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet „Ehemalige Marineküsten-dienstschule Großenbrode Kai“ gefasst. Daraufhin wurden die Verfahrensschritte nach den §§ 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit den Nachbargemeinden) und 4 Abs. 1 und 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchgeführt; Anregungen und Hinweise sind seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebracht worden.

Es hat sich nunmehr auch hier ergeben, dass veränderte Planungsziele und weitere Flächen im Bereich der ehemaligen Marineküstendienstschule mit in die Planung einbezogen werden sollen. Die 7. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 sollte deshalb als „neue“ 9. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 aufgestellt werden.

Dies sollte jedoch nicht für die Erweiterung der Sportboothafen-Wasserfläche im westlichen Bereich der bestehenden Sportboothafenanlage gelten, die weiterhin als 7. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 fortzuführen wäre. Zur FFH-Prüfung gilt hier das Gleiche, wie zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die „neue“ 9. Änd. des B-Planes Nr. 26 würde nunmehr alle Änderungen für die landseitigen Planungen einbeziehen (Inhalte der 7. Änd. zzgl. neuer Planungsziele/-flächen). Der Aufstellungsbeschluss kann in 4 Teilgebieten folgende Änderungen und Ergänzungen als Planungsziel formulieren:

• Änderung des Maßes der baulichen Nutzung, Ergänzung der Art der baulichen Nutzung sowie Änderung der Überbaubarkeit im Sonstigen Sondergebiet –Sportboothafen- zugunsten von Wohnunterkünften der DGzRS und der DLRG (Teilgebiet 1 gem. Anlage 3)

• Ausweisung von Sonstigen Sondergebieten -Gebieten für den gewerblichen Tourismus- zwecks Entwicklung touristisch-gewerblicher Nutzungen, wie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Ferienwohnungen, die der Versorgung des Gebiets und der Strandversorgung dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften, Verwaltungs-, Informations-, Service- und Dienstleitungseinrichtungen, die der Betreuung von Gästen dienen und Räumen für kulturelle, gesundheitliche, bildungsorientierte, sportlich- und spielorientierte Zwecke (Teilgebiete 2, 3 und 4)

• Ausweisung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und zum Ausgleich (hier: Obstbaumwiese und extensiv gepflegte Wiese) sowie von Grünflächen (Teilgebiet 2)

• Des Weiteren sollen die örtlichen Wegebeziehungen sowie die Stellplatzsituation überprüft werden.

Im anliegenden Lageplan sind alle Teilgebiete, die der 9. Änderung unterliegen sollten, dargestellt (Vorstellung durch den Planer).

Im Rahmen der vielfältigen Möglichkeiten zur Umsetzung von Ferienwohnungen, die sich aus der 9. Änd. des B-Planes Nr. 26 ergeben, ist es geboten, die Planung mit einer konzeptionellen Zieladrlegung zu unterlegen (hier: gezielte Informationen zur Gesamtentwicklung von Ferienhäusern/-wohnungen in Großenbrode und daraus abgeleitet, eine spezifische Standortbetrachtung im Rahmen der 9. Änd.). Dies müsste dann Niederschlag in der Begründung zum B-Plan finden.

 

 

 

 

 

Verfahrensschritte

Im Folgenden werden - zusammengefasst - die Verfahrensschritte aufgezeigt, die sich aus den oben dargelegten Sachverhalten ergeben:

13. Änderung des Flächennutzungsplanes

• Abwägung der vorliegenden Anregungen und Hinweise bezügl. der dargestellten landseitigen Teilflächen

• Änderung des Entwurfes (hier: zusätzliche, landseitig zu bebauende Fläche innerhalb der Teilfläche 2)

• Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nebst Beschluss über die Herausnahme der Teilfläche –Wasserfläche-

• erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange parallel zur öffentlichen Auslegung

14. Änderung des Flächennutzungsplanes

• Abwägung der vorliegenden Anregungen und Hinweise aus der 13. Änderung bezügl. der dargestellten Wasser-/Hafenfläche

• Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nebst Zuordnung einer neuen Ordnungsziffer durch Beschluss (hier: 14. Änderung), sofern die naturschutzrechtlichen Hindernisse ausgeräumt werden konnten

7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26

• Abwägung der vorliegenden Anregungen und Hinweise bezügl. der ausgewiesenen Wasser-/Hafenfläche

• Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nebst Beschluss über die Herausnahme der landseitigen Teilgebiete, sofern die naturschutzrechtlichen Hinder-nisse ausgeräumt werden konnten

9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26

• inhaltliche Auswertung der vorliegenden Anregungen und Hinweise aus der 7. Änderung bezügl. der ausgewiesenen landseitigen Teilgebiete

• Aufstellungsbeschluss

• Erstellung eines Entwurfes inkl. der weiteren Planungsziele und Teilgebiete für die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren

 

 

Eine Vorstellung der Planentwürfe erfolgt in der Sitzung des BUA am 04.07.2017

 

 


Beschlussvorschlag:

Den vorgenannten Verfahrensänderungen wird zugestimmt.   

 


Anlage/n:

Entgegnung Stellungnahme UNB

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entgegnung Stellungnahme UNB Kai (226 KB)