Drucksache - 2016/0057
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Sachverhalt:
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH - Niederlassung Lübeck- (LBV) hat die Gemeinde Anfang des Jahres über ihre geplanten Asphaltierungsarbeiten im Bereich der L59 informiert. In dem Zuge wurde der Gemeinde mitgeteilt, welche Maßnahmen zu Lasten der Gemeinde innerhalb der Ortsdurchfahrten Göhl und Quals zu erwarten sind. Nach dem Straßen- und Wegegesetz liegt innerhalb der Ortsdurchfahrten die Straßenbaulast für die Gehwege und Straßenentwässerungseinrichtungen bei der Gemeinde. Zudem sind Arbeiten im Bereich des Geh- und Radweges von Göhl nach Giebelberg erforderlich. Hier hat sich die Gemeinde 1979 vertraglich gegenüber dem Land – Straßenbauverwaltung- verpflichtet, die Straßenbaulast zu übernehmen. Gleichzeitig wurde der Gemeinde angeboten, die Arbeiten für einen neuen Radweg von der Einfahrt Sandkamp bis Ortsausgang Göhl mit auszuführen (siehe beigefügten Lageplan). Die Kosten hierfür belaufen sich gemäß Kostenschätzung des LBV auf rd. 50 TSD €. Die Gesamtkosten für alle gemeindlichen Baumaßnahmen belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf rd. 200 TSD € (incl. Planungs- u. Bauüberwachungskosten). Davon können noch die Kosten für die Wiederherstellung der Baustellen im Bereich der OD Quals abgezogen werden, die der jeweilige Versorgungsträger (SH-Netz und ZVO) zu übernehmen hat. Hier geht man aktuell von rd. 10 TSD € aus. Als Zeitplan für die Ausführung der Maßnahme wurde bei einem kürzlich geführten Verkehrslenkungsgespräch der 27.06.-14.09.2016 vorgesehen. Ursprünglich sollte die Maßnahme bereits im Mai beginnen.
Bezüglich der Beitragserhebung wurde im Ergebnis festgestellt, dass bei der Anlegung des Radweges Höhe Sandkamp weder Erschließungs- noch Ausbaubeiträge anfallen würden. Die Möglichkeiten der Förderung wurden ebenfalls geprüft. Auch hier gibt es aktuell keine Förderung seitens des Landes bzw. des Kreises.
Der Gemeinde wurde in Aussicht gestellt, dass das Land nach Abschluss der Neuanlegung des Radweges Höhe Sandkamp und der Sanierung des Radweges von Göhl nach Giebelberg die Straßenbaulast für beide Radwege vertraglich übernimmt. In dem interfraktionellen Gespräch am 16.03.2016 hat man sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, den Radweg Höhe Sandkamp anzulegen. Mit e-mail vom 22.03.2016 wurde der Gemeinde nun mitgeteilt, dass die Übernahme der Straßenbaulast nur möglich ist, wenn die Wege gemäß den verkehrsrechtlichen Vorschriften mit den erforderlichen Breiten und Schutzstreifen angelegt werden. Demnach werden Wege, die eine geringere Breite als 2,50 m mit Trennstreifen zur Fahrbahn oder mit einer geringeren Breite als 3,0 m auf Hochbord an der Fahrbahn geführt, nicht in die Baulast des Landes übernommen. Eine Übernahme der Straßenbaulast unterhalb dieser Vorgaben wird seitens des Landes kategorisch abgelehnt. Die erforderlichen Maße werden auf der Strecke Göhl-Giebelberg schwer einzuhalten sein, da dort an 2 Stellen sich Grundstücke/Gebäude direkt am vorhandenen Gehweg befinden. Eine Anfrage beim Land bezüglich der Übernahme des Radweges Höhe Sandkamp unter Berücksichtigung der erforderlichen Maße ist aktuell noch unbeantwortet. Es ist jedoch davon auszugehen, dass keine Übernahme der Straßenbaulast erfolgt.
Hinsichtlich der Finanzierung der geschätzten Gesamtkosten hat man sich bei dem interfraktionellen Gespräch darauf geeinigt, eine Entnahme aus der Rücklage zu tätigen. Zudem werden die Kosten über den Nachtragshaushalt abgedeckt.
Beschlussvorschlag:
Die Maßnahmen im Bereich der Ortsdurchfahrten Göhl und Quals sowie die Sanierung des Radweges Göhl-Giebelberg werden mit ausgeführt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erforderliche Kostenübernahmevereinbarung abzuschließen. Auf die Anlegung des Radweges Höhe Sandkamp wird verzichtet. Die aktuell geschätzten Kosten von rd. 150 TSD € werden über den I. Nachtragshaushalt abgedeckt.
Anlage/n:
- Kostenschätzung Gesamtübersicht
- Lageplan Radweg
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kostenschätzung Gesamtübersicht (343 KB) | ||||
2 | Lageplan Radwege (696 KB) |