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Drucksache - 2017/0571  

Betreff: Anlegung eines Fußgängerüberweges in der Strandstraße, Höhe EDEKA-Markt
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Bürgerdienste Bearbeiter/-in: Ganzert, Thekla
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Großenbrode zur Information
04.07.2017 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großenbrode ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Seitens der Gremien wurde beschlossen, die Anlegung eines Fußgängerüberweges im Bereich des Nahversorgers „EDEKA“ in der Strandstraße bei der Verkehrsbehörde des Kreises Ostholstein zu beantragen. Die hierfür notwendige Verkehrszählung des querenden Fahrzeug- und Fußgängerverkehrs sollte zu Beginn der Saison 2017 erfolgen.

 

Ein Fußgängerüberweg ist in diesem Bereich rechtlich nicht zulässig, da die Querungsstelle auf einen kombinierten Geh- und Radweg mündet. Da dieser über die Verkehrsinseln im Kreuzungsbereich zur Nordlandstraße weitergeführt wird und damit die Verbindung zum Geh- und Radweg an der K 42 bildet, ist eine Aufhebung dieses kombinierten Geh- und Radweges in diesem Bereich ausgeschlossen.

 

Eine Querung der Strandstraße durch Fußgänger ist an dieser für Fußgänger und Radfahrer vorgesehenen Überwegung über die Verkehrsinseln oder alternativ an der Ampelanlage an der Grundschule möglich. 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis. 

 


Anlage/n:

keine