Drucksache - 2017/0574
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Sachverhalt:
Es wurde allen aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr eine Einladung zur Wahlversammlung mit Tagesordnung zugeleitet. Ein Wahlvorschlag wurde ordnungsgemäß angezeigt. Für den stellvertretenden Ortswehrführer wurde Herr Michael Colari vorgeschlagen. Die Wahlversammlung wurde am 06.06.2017 ordnungsgemäß durchgeführt.
Bei der geheim abgehaltenen Wahl wurde Michael Colari als stellv. Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neuratjensdorf gewählt.
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz und über die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) bedarf die Wahl der Zustimmung durch die Gemeindevertretung. Die Aufsichtbehörde ist über die Zustimmung zu informieren.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes wird der Wahl des Michael Colari zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Neuratjensdorf zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zu informieren.
Anlage/n:
keine