Drucksache - 2017/0585
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Sachverhalt:
Für die Erstellung eines gemeindlichen Konzeptes zur Wohnbauland-Entwicklung in der Gemeinde Großenbrode ist ein Planungsbüro zu beauftragen. Für die Auftragserteilung von Architekten- und Ingenieurleistungen über 5.000,00 € sind gemäß Hauptsatzung der Finanzausschuss bzw. der Bau- und Umweltausschuss zuständig.
Gemäß Honorarermittlung des Büros Architektur + Stadtplanung betragen die Planungskosten rund 7.400,00 € brutto.
Beschlussvorschlag:
Der Auftrag zur Erstellung eines Konzeptes zur Wohnbauland-Entwicklung in der Gemeinde Großenbrode wird an das Büro Architektur+Stadtplanung, Stadtplanungsbüro Beims erteilt.
Anlage/n:
keine