Drucksache - 2017/0586
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Sachverhalt:
Mit dem der Anlage beigefügten Schreiben beantragt die CDU-Fraktion die Beratung im Bau- und Umweltausschusses sowie in der Sitzung der Gemeindevertretung.
Die gemeindlichen Gremien haben sich zuletzt im September 2016 mit dieser Angelegenheit befasst. Folgendes wurde beschlossen:
Das Parkraumkonzept für den Südstrand soll unter Einbeziehung der neuen Parkplatzflächen Am Kai umgesetzt bzw. entwickelt werden.
Bezüglich der ordnungsrechtlichen Belange (Überwachung des ruhenden Verkehrs) sind die Zuständigkeiten zu klären.
Die ordnungsrechtlichen Aufgaben sollen nach vorheriger Prüfung auf die Gemeinde Großenbrode übertragen werden.
Es wurde vor einigen Jahren bereits ein Parkraumkonzept seitens der Gemeinde Großenbrode in Auftrag gegeben. Nach Übertragung sämtlicher Parkplatzflächen in das Eigentum der Großenbrode Tourismus Service und Grundstücks GmbH (GTS) erfolgte die Übergabe sämtlicher Unterlagen vom Amt Oldenburg-Land an die GTS. Die nach oben benannter Beschlussfassung von der Amtsverwaltung vorgeschlagenen Abstimmungsgespräche hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und Umsetzung des bestehenden Konzeptes zwischen Ordnungsamt und der GTS fanden bisher nicht statt. Die Inhalte des Konzeptes einschließlich möglicher Park- bzw. Halteverbote sind der Amtsverwaltung nicht bekannt.
Zu den Zuständigkeiten wurde bereits in den Sitzungen der Gemien im Jahre 2010 informiert. Derzeit erfolgt die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Polizei, die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten obliegt dem Kreis Ostholstein. Auf Antrag des Amtes Oldenburg-Land beim zuständigen Ministerium des Landes Schleswig-Holstein kann diese Aufgabe als freiwillige Aufgabe von der örtlichen Ordnungsbehörde übernommen werden. Diese Übertragung gilt dann für alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Oldenburg-Land, eine Beschränkung auf eine Gemeinde ist nicht gegeben. Die im Antrag gewünschte Übergabe der Überwachungstätigkeiten an die Gemeinde Großenbrode ist nicht möglich, da das Amt Oldenburg-Land die Aufgaben einer örtlichen Ordnungsbehörde inne hat.
Hierzu wird darauf hingewiesen, dass mögliche Einnahmen von Parkgebühren auf den bestehenden Parkplätzen auf Grund der Eigentumsverhältnisse ausschließlich der GTS zustehen, der Erlass einer Parkgebührenverordnung durch das Amt Oldenburg-Land, wie 2010 noch beraten, ist damit ebenfalls nicht erforderlich. Eine Überwachung des ruhenden Verkehrs auf diesen privaten Parkplätzen ist weder von der Polizei noch von der örtlichen Ordnungsbehörde möglich. Bei einer Überwachung käme ausschließlich die Ahndung von Verstößen im Bereich von angeordneten Park- bzw. Halteverboten an öffentlichen Straßen in Frage. Dies ist bei den Einnahmen insgesamt und der Kompensierung der entstehenden Kosten für die Parkraumüberwachung zu berücksichtigen.
Nach Abstimmung mit dem Bürgermeister wird seitens der Verwaltung die Einrichtung eines einseitigen Parkverbotes im Bereich der Straße „Am Kai“ (ab Einfahrt „Strandstraße“ bis zum Kreuzungsbereich) sowie in der „Strandstraße“ (ab der zweiten Einfahrt „Am Wald“ bis zur Kreuzung „Am Kai“) vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Großenbrode beantragt die Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der „Strandstraße“ ab der zweiten Einfahrt „Am Wald“ bis zur Kreuzung „Am Kai“ sowie in der Straße „Am Kai“ ab Einfahrt „Strandstraße“ bis zum Kreuzungsbereich.
Die Gemeinde Großenbrode beantragt beim Amt Oldenburg-Land die Überwachung des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Bereich.
Anlage/n:
Antrag CDU-Fraktion
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag CDU-Fraktion (46 KB) |