Drucksache - 2017/0590
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Sachverhalt:
Seit dem ersten Zuwendungsbescheid der Gemeinde Großenbrode an die Großenbrode Tourismus-Service und Grundstücks GmbH & Co. KG (GTS KG) vom 8. Oktober 2013 hat sich die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung zu den Betrauungsakten zu Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI) fortentwickelt. Der bisherige Betrauungsakt wurde auch in Gesprächen anlässlich der Schlussbesprechungen über die Jahresabschlüsse der GTS KG vom Vertreter des Gemeindeprüfungsamts des Kreises Ostholstein als verbesserungsbedürftig angesehen. Daher hat die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer der GTS KG, - auch zur Erlangung von Rechtssicherheit – vorgeschlagen, am bisherigen Betrauungsakt Anpassungen vorzunehmen.
Heute ist es im Allgemeinen Standard, den Betrauungsakt und die darauf basierenden Zuwendungsbescheide in unterschiedliche Verwaltungsakte zu trennen. Durch die bisherige Kombination der beiden Verwaltungsakte (Betrauungsakt, Zuwendungsbescheid) in einem Schreiben entspricht das bisherige Vorgehen in Großenbrode nicht den heute üblichen beihilferechtlichen Standards und bei jeder Anpassung der Zuwendungshöhe war es erforderlich, den Betrauungsakt zu ändern.
Nach Prüfung durch Beihilfejuristen der BDO könnte der bisherige Betrauungsakt evtl. auch nicht vollumfänglich den heutigen rechtlichen Anforderungen an einen Betrauungsakt genügen.
Gemäß Art. 4 des sogenannten DAWI-Freistellungsbeschlusses muss ein Betrauungsakt (unter expliziten Verweis auf den DAWI-Freistellungsbeschluss) folgende Festlegungen treffen:
- Gegenstand und Dauer der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen;
- das Unternehmen und gegebenenfalls das betreffende Gebiet;
- Art etwaiger dem Unternehmen durch die Bewilligungsbehörde gewährter ausschließlicher oder besonderer Rechte;
- Beschreibung des Ausgleichsmechanismus und Parameter für die Berechnung, Überwachung und Änderung der Ausgleichsleistungen und
- Maßnahmen zur Vermeidung und Rückforderung von Überkompensationszahlungen.
Insbesondere die Beschreibung des Ausgleichsmechanismus im bisherigen Betrauuungskakt zu der Berechnung etc. der Ausgleichsleistungen begegnen auch im Hinblick auf die jüngste BGH-Rechtsprechung in Sachen Kreiskliniken Calw (Urteil v 24.03.2016, I ZR 263/14) Bedenken.
Daher empfiehlt die BDO der Gemeinde Großenbrode, auf eine gängige Form einer standardisierten Betrauung zurückzugreifen.
Am 15.02.2017 hat die Gemeindevertretung beschlossen, sich in der nächsten Sitzung mit dem Betrauungsakt zu befassen. Der vorgelegte Entwurf des Betrauungsaktes ist mit dem Aufsichtsrat der GTS und dem Steuerberater abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der im Entwurf vorliegende Betrauungsakt der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird beschlossen.
Anlage/n:
Entwurf Betrauungsakt
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Betrauungsakt Großenbrode Tourismus Service (192 KB) |