Drucksache - 2017/0605
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Sachverhalt:
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Ostholstein hat das Amt sowie die amtsangehörigen Gemeinden im letzten Jahr überörtlich geprüft. Geprüft wurde der Zeitraum der Haushaltsjahre 2010 – 2015.
Die Gemeinde Gremersdorf hat während des Berichtszeitraumes 2010 – 2015 die wahrzunehmenden Aufgaben unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass die Haushaltswirtschaft im Rahmen der Gesetze und Vorschriften wahrgenommen wird.
Die Finanzlage der Gemeinde ist als angespannt zu bezeichnen.
Auf den anliegenden Prüfungsbericht und insbesondere auf die Schlussbemerkungen auf Seite 41 wird verwiesen.
Die in diesem Bericht aufgezeigten Kritikpunkte sind von unterschiedlicher Bedeutung.
Es wird gebeten, zu den am rechten Schreibrand mit einem Pfeil gekennzeichneten Prüfungsaussagen Stellung zu nehmen (auf Seite 46 befindet sich eine Aufstellung hierzu).
Damit wird der Gemeinde eine kritische Auseinandersetzung mit dem gesamten Prüfungsergebnis jedoch nicht verwehrt.
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 28 Nr. 21 der Gemeindeordnung und gemäß § 7 Abs. 3 des Kommunalprüfungsgesetzes zum Ergebis dieser überörtlichen Prüfung gegenüber der Prüfungsbehörde und der Kommunalaufsichtsbehörde Stellung zu nehmen. Dabei ist insbesondere zu berichten, ob und wie den Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen ist.
Die entsprechenden Stellungnahmen wurden durch die Fachbereiche der Amtsverwaltung vorbereitet.
Prüfungsfeststellungen, zu denen eine Stellungnahme erwartet wird:
III.1 Gemeindevertretung und Ausschüsse
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gremersdorf verfügt über insgesamt vier Ausschüsse: Finanz-, Bau- und Umwelt-, Bildungs- und Sozial- sowie dem Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.
Nach Auffassung des GPA sollte eine Anzahl von 2-3 Ausschüssen für die Erledigung der Obliegenheiten ausreichend sein.
Das GPA fordert die Gemeinde auf, mindestens die Zusammenlegung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung mit dem Finanzausschuss zu prüfen.
Stellungnahme:
Die Gemeinde Gremersdorf nimmt den Kritikpunkt auf und wird sich bis zur Kommunalwahl 2018 mit einer möglichen Änderung der Ausschussanzahl und der Hauptsatzung auseinandersetzen.
Die Zusammenlegung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung mit dem Finanzausschuss sieht die Gemeinde jedoch sehr kritisch. Aus Sicht der Gemeinde wird damit keine effizientere Aufgabenerledigung durchgeführt und sie ist somit auch nicht zielführend.
V.3 Abschreibungsrücklage
Sachverhalt:
Für die Abwasseranlagen in Jahnshof und in Gremersdorf werden die jährlichen Über-schüsse den Abschreibungsrücklagen zugeführt. Diese Rücklagenzuführungen stellen tatsächlich aber keine Abschreibungsrücklagen dar, weil als Zuführungsbeträge die Überschüsse und nicht die tasächlich ermittelten Abschreibungen des jeweiligen Unterabschnittes, gebucht werden.
Stellungnahme:
Es erfolgt zeitnah eine Neuberechung und Neuzuordnung der Beträge zu den jeweiligen Rücklagen.
VI.2.1 Feuerwehrgebühren
Sachverhalt:
Die Gebührensätze sind seit Erlass der bestehenden Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Gremersdorf unverändert. Es wird seitens des Prüfungsamtes angeregt, eine Gebührenkalkulation zu erstellen und die Gebührensätze entsprechend anzupassen.
Stellungnahme:
Die Erstellung der Gebührenkalkulation sowie die erforderliche Änderung bzw. Neufassung der Gebührensatzung erfolgt zeitnah.
VI.2.3 Straßenreinigung
Sachverhalt:
In der Gemeinde Gremersdorf ist die Straßenreinigung durch die Satzung über die Straßenreinigung vom 14.12.1978 geregelt. Das GPA empfiehlt dringend, diese an den gegenwärtigen Stand des Rechtes und der Rechtsprechung anzupassen.
Stellungnahme:
Die Gemeinde Gremersdorf wird eine neue Satzung über die Straßenreinigung beschließen.
VI.3.1 Straßenbaubeiträge
Sachverhalt:
Für die Gemeinde Gremersdorf besteht aktuell auch weiterhin keine Ausbaubeitragssatzung.
Das GPA hat bereits öfter, zuletzt im Bericht über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Gremersdorf für die Haushaltsjahre 2002 - 2009 dazu aufgefordert, den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen und eine Ausbaubeitragssatzung zu erlassen. In der gemeindlichen Stellungnahme zum Prüfbericht wurde ausgeführt, dass zunächst noch die seinerzeitige Entwicklung des Kommunalabgabenrechtes abgewartet werden solle und sich die Gemeinde dann den gesetzlichen Vorgaben entsprechend verhalten wolle.
Entsprechendes ist bisher allerdings nicht geschehen. Obwohl zwischenzeitlich die rechtliche Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen zweifelsfrei klar sein dürfte, wurde von der Gemeinde bisher kein entsprechendes Satzungsrecht geschaffen.
Das GPA erneuert seine dringende Aufforderung an die Gemeinde Gremersdorf, ihrer rechtlichen Verpflichtung zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung nunmehr nachzukommen. Orientierung könnte hierfür die kürzlich von der Gemeinde Neukirchen erlassene Straßenbaubeitragssatzung vom 27.05.2016 sein.
Stellungnahme:
Die Gemeinde Gremersdorf hat die aktuellen Koalitionsverhandlungen und die Regierungsbildung des Schleswig-Holsteinischen Landtages abgewartet. Nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages steht eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein an. Hier ist eine Änderung bezüglich der Pflicht der Erhebung der Straßenbaubeiträge in Schleswig-Holstein im Gespräch. Sodann wird sich die Gemeinde Gremersdorf mit diesem Thema wieder beschäftigen.
IX. Kindertagesstätten
Sachverhalt:
Die Einnahmen aus den Kostenausgleich auswärtiger Gemeinden sind künftig bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt zu lassen.
Stellungnahme:
Die Einnahmen aus den Kostenausgleichen werden nicht mehr in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und wurden bereits für die Kalkulation 2017 unberücksichtigt gelassen.
X. Schulkostenbeiträge
Sachverhalt:
Der Verwaltungskostenbeitrag für die Berechnung der Schulkostenbeiträge wurde seit 2013 nicht angepasst.
Stellungnahme:
Der Verwaltungskostenanteil wird zukünftig jährlich in Zusammenarbeit mit der Kämmerei überprüft und ggf. angepasst.
IX. Mieten
Sachverhalt:
Die Überprüfung der Höhe der ortsüblichen Miete und damit Mietanpassungen erfolgen nicht regelmäßig.
Der Mietzins ist letztmalig in 2011 angehoben worden.
Stellungnahme:
Eine Überprüfung der Mieten für die Wohnungen wird erfolgen. Künftig erfolgt die Überprüfung des Mietzinses in regelmäßigen Abständen, ca. alle 3 Jahre. Das Ergebnis wird den gemeindlichen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die folgenden Stellungnahmen zum Prüfungsbericht der Haushaltsjahre 2010 – 2015:
III.1 Gemeindevertretung und Ausschüsse
Sachverhalt:
Die Gemeinde Gremersdorf verfügt über insgesamt vier Ausschüsse: Finanz-, Bau- und Umwelt-, Bildungs- und Sozial- sowie dem Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung.
Nach Auffassung des GPA sollte eine Anzahl von 2-3 Ausschüssen für die Erledigung der Obliegenheiten ausreichend sein.
Das GPA fordert die Gemeinde auf, mindestens die Zusammenlegung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung mit dem Finanzausschuss zu prüfen.
Stellungnahme:
Die Gemeinde Gremersdorf nimmt den Kritikpunkt auf und wird sich bis zur Kommunalwahl 2018 mit einer möglichen Änderung der Ausschussanzahl und der Hauptsatzung auseinandersetzen.
Die Zusammenlegung des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung mit dem Finanzausschuss sieht die Gemeinde jedoch sehr kritisch. Aus Sicht der Gemeinde wird damit keine effizientere Aufgabenerledigung durchgeführt und sie ist somit auch nicht zielführend.
V.3 Abschreibungsrücklage
Sachverhalt:
Für die Abwasseranlagen in Jahnshof und in Gremersdorf werden die jährlichen Über-schüsse den Abschreibungsrücklagen zugeführt. Diese Rücklagenzuführungen stellen tatsächlich aber keine Abschreibungsrücklagen dar, weil als Zuführungsbeträge die Überschüsse und nicht die tasächlich ermittelten Abschreibungen des jeweiligen Unterabschnittes, gebucht werden.
Stellungnahme:
Es erfolgt zeitnah eine Neuberechung und Neuzuordnung der Beträge zu den jeweiligen Rücklagen.
VI.2.1 Feuerwehrgebühren
Sachverhalt:
Die Gebührensätze sind seit Erlass der bestehenden Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Gremersdorf unverändert. Es wird seitens des Prüfungsamtes angeregt, eine Gebührenkalkulation zu erstellen und die Gebührensätze entsprechend anzupassen.
Stellungnahme:
Die Erstellung der Gebührenkalkulation sowie die erforderliche Änderung bzw. Neufassung der Gebührensatzung erfolgt zeitnah.
VI.2.3 Straßenreinigung
Sachverhalt:
In der Gemeinde Gremersdorf ist die Straßenreinigung durch die Satzung über die Straßenreinigung vom 14.12.1978 geregelt. Das GPA empfiehlt dringend, diese an den gegenwärtigen Stand des Rechtes und der Rechtsprechung anzupassen.
Stellungnahme:
Die Gemeinde Gremersdorf wird eine neue Satzung über die Straßenreinigung beschließen.
VI.3.1 Straßenbaubeiträge
Sachverhalt:
Für die Gemeinde Gremersdorf besteht aktuell auch weiterhin keine Ausbaubeitragssatzung.
Das GPA hat bereits öfter, zuletzt im Bericht über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Gremersdorf für die Haushaltsjahre 2002 - 2009 dazu aufgefordert, den rechtlichen Vorgaben zu entsprechen und eine Ausbaubeitragssatzung zu erlassen. In der gemeindlichen Stellungnahme zum Prüfbericht wurde ausgeführt, dass zunächst noch die seinerzeitige Entwicklung des Kommunalabgabenrechtes abgewartet werden solle und sich die Gemeinde dann den gesetzlichen Vorgaben entsprechend verhalten wolle.
Entsprechendes ist bisher allerdings nicht geschehen. Obwohl zwischenzeitlich die rechtliche Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen zweifelsfrei klar sein dürfte, wurde von der Gemeinde bisher kein entsprechendes Satzungsrecht geschaffen.
Das GPA erneuert seine dringende Aufforderung an die Gemeinde Gremersdorf, ihrer rechtlichen Verpflichtung zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung nunmehr nachzukommen. Orientierung könnte hierfür die kürzlich von der Gemeinde Neukirchen erlassene Straßenbaubeitragssatzung vom 27.05.2016 sein.
Stellungnahme:
Die Gemeinde Gremersdorf hat die aktuellen Koalitionsverhandlungen und die Regierungsbildung des Schleswig-Holsteinischen Landtages abgewartet. Nach der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages steht eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein an. Hier ist eine Änderung bezüglich der Pflicht der Erhebung der Straßenbaubeiträge in Schleswig-Holstein im Gespräch. Sodann wird sich die Gemeinde Gremersdorf mit diesem Thema wieder beschäftigen.
IX. Kindertagesstätten
Sachverhalt:
Die Einnahmen aus den Kostenausgleich auswärtiger Gemeinden sind künftig bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt zu lassen.
Stellungnahme:
Die Einnahmen aus den Kostenausgleichen werden nicht mehr in der Gebührenkalkulation berücksichtigt und wurden bereits für die Kalkulation 2017 unberücksichtigt gelassen.
X. Schulkostenbeiträge
Sachverhalt:
Der Verwaltungskostenbeitrag für die Berechnung der Schulkostenbeiträge wurde seit 2013 nicht angepasst.
Stellungnahme:
Der Verwaltungskostenanteil wird zukünftig jährlich in Zusammenarbeit mit der Kämmerei überprüft und ggf. angepasst.
IX. Mieten
Sachverhalt:
Die Überprüfung der Höhe der ortsüblichen Miete und damit Mietanpassungen erfolgen nicht regelmäßig.
Der Mietzins ist letztmalig in 2011 angehoben worden.
Stellungnahme:
Eine Überprüfung der Mieten für die Wohnungen wird erfolgen. Künftig erfolgt die Überprüfung des Mietzinses in regelmäßigen Abständen, ca. alle 3 Jahre. Das Ergebnis wird den gemeindlichen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage/n:
Prüfungsbericht
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Anlagen: | |||||
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1 | OP Gemeinde Gremersdorf 2010-2015 Abschlussbericht (825 KB) |