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Drucksache - 2017/0621  

Betreff: Spenden
Bericht des Bürgermeisters
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Bumann, Britta
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf zur Information
19.09.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heringsdorf ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Heringsdorf zur Information
12.09.2017 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Heringsdorf ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 76 Absatz 4 der Gemeindeordnung darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über bloße Sachspenden im Wert von 50,00 Euro hinausgehen, entscheidet die Gemeindevertretung. Abweichend hiervon kann die Gemeindevertretung die Entscheidung bis zu einer bestimmten Wertgrenze auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister berichtet jährlich über die eingegangenen Spenden.

 

Nach § 2 Absatz 2 Nr. 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Heringsdorf darf der Bürgermeister Spenden bis zu einer Höhe von 2.500,00 € annehmen.

 

Eine Aufstellung der im Jahr 2016 eingegangenen Spenden ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.

 

 

 

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Anlage/n:

Aufstellung Spenden Heringsdorfl

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Heringsdorf (60 KB)