Drucksache - 2017/0633
|
|
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 09.12.2014 einen Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 für das Gebiet „Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai“ gefasst. Die Beteiligungen nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden bereits durchgeführt.
Es hat sich nunmehr ergeben, dass Teilgebiete aus der 7. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 herausgenommen und in eine 9. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 überführt sowie neue Teilgebiete mit in die 9. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 26 einbezogen werden sollen.
Im anliegenden Lageplan sind alle Teilgebiete, die einer Änderung unterliegen, dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss für den für den Bebauungsplan Nr. 26, 9. Änderung und Ergänzung „Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai“ der Gemeinde Großenbrode
- Der Bebauungsplan Nr. 26 „Ehemalige Marineküstendienstschule Großenbrode Kai“ soll wie folgt geändert und ergänzt werden:
- Unterbringung von Wohnunterkünften der DLRG durch Erweiterung / Aufstockung eines vorhandenen Gebäudes der DGzRS im Teilgebiet 1
- Ausweisung von Sondergebieten -Gebiete für den gewerblichen Tourismus- in den Teilgebieten 2 und 3
- Ausweisung eines Sondergebietes –Campingplatzgebiet, Gebiet für motorisierte Wohnfahrzeuge- im Teilgebiet 3
- Ausweisung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft und zum Ausgleich (hier: extensiv gepflegte Wiese) sowie von Grünflächen im Teilgebiet 2
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).
3.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt werden.
5. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Architektur und Stadtplanung in Oldenburg in Holstein beauftragt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter / innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 17-09-08_B 26-9_Lageplan (100 KB) |