Drucksache - 2016/0066
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Sachverhalt:
Zwischen den Ortschaften Jahnshof und Giddendorf ist die Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes geplant. Die Planungsabsichten wurden bereits eingehend in den gemeindlichen Gremien diskutiert. Nunmehr soll zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss
1. Für ein Gebiet östlich der A1, nördlich der L 60, östlich von Jahnshof, westlich von Giddendorf (interkommunales Gewerbegebiet) wird der Bebauungsplan Nr. 24 aufgestellt.
2. Mit der Ausarbeitung der Planentwürfe und der Verfahrensdurchführung gem. § 4 b BauGB wird das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB soll durch öffentliche Auslegung erfolgen.
4. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) soll schriftlich erfolgen.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
6. Sämtliche Planungskosten trägt…………
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter / innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend
Anlage/n:
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersichtsplan intermommunales GE Gebiet Gremersdorf (4857 KB) |