Drucksache - 2017/0676
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Sachverhalt:
In der Haushaltssatzung des Amtes Oldenburg-Land für das Haushaltsjahr 2018 wurde der Betrag der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, zu denen der Amts-vorsteher seine Zustimmung gemäß § 82 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen darf, auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Der Amtsvorsteher hat den Amtsausschuss mindestens halb-jährlich über geleistete Haushaltsüberschreitungen in diesem Rahmen zu berichten. Bisher sind Mehrausgaben in Höhe von
9.701,10 EUR im Verwaltungshaushalt und
499,99 EUR im Vermögenshaushalt
geleistet worden.
Bei den Überschreitungen Nr. 1 bis Nr. 6, Nr. 8 bis Nr. 10, Nr. 12 und Nr. 13 handelt es sich um überplanäßige Ausgaben.
Bei den Überschreitungen Nr. 7, Nr. 11 und Nr. 14 handelt es sich um außerplamäßige Ausgaben.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht des Amtsvorstehers wird zur Kenntnis genommen.
Anlage/n:
Aufstellung unerhebliche Mehrausgaben
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Aunfstellung unerhebliche.Mehrausgaben (198 KB) |