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Drucksache - 2017/0677
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Sachverhalt:
Gem. § 77 Abs. 1 Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung liegt dieser Vorlage in der Anlage als Entwurf bei.
Die Haushaltssatzung bedarf nicht der kommunalaufsichtlichen Genehmigung.
Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 ist zu erlassen.
Anlage/n:
Haushaltssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 11 Haushaltssatzung (8 KB) |