Drucksache - 2016/0074
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Sachverhalt:
Für die Kindertagesstätten werden jährlich Gebührenkalkulationen angefertigt um die Entwicklung der Ausgaben, Einnahmen und empfohlenen Gebühren zu ermitteln.
Aufgrund der Tarifverhalndlungen im letzten Jahr, erhalten die Beschäftigten im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) ein höheres Entgeld. In der angefügten Gebührenkalkulation wurden die zu erwartenden Gehaltsausgaben für 2016 berücksichtigt.
In der Gebührenkalkulation sind die bisherigen sowie die durch das Land empfohlende Kita-Gebühr (30% der Ausgaben) angegeben.
Die Kindertagesstätte ist zur Zeit mit 44 Regelkindern und 10 Krippenkindern voll ausgelastet. 15 Regelkinder nehmen die lange Betreuungszeit von 07.00 – 14.00 Uhr in Anspruch. In der Krippengruppe sind es 5 Kinder.
Sofern die Kita-Gebühren im Grundpreis (07.00 – 12.30) um z.B. 5,- € angehoben wird, ergibt sich in der Regelgruppe eine Mehreinnahme von 2.640,- €/Jahr und in der Krippengruppe 600,- €/Jahr (Gesamt: 3.240,- €/Jahr).
Sofern auch die Gebühren pro ½ Stunde um z.B. 5,00 € angehoben werden, kommen vorraussichtlich weitere 2.700,- € in der Regelgruppe und 900,- € in der Krippengruppe hinzu. (Gesamt 3.600,- €)
Gesamt Mehreinnahmen pro Jahr: ca. 6.840,00 €.
Beschlussvorschlag:
Die Gebühren der Kindertagesstätte werden ab XX wie folgt festgelegt:
Regelgruppe07.00 Uhr bis 12.30 UhrXX €
Jede weitere ½ StundeXX €
Krippengruppe07.00 Uhr bis 12.30 UhrXX €
Jede weitere ½ StundeXX €
Die III. Nachtragssatzung der Gemeinde Gremersdorf für die Kindertagesstätte „Zwergenhöhle“ in Gremersdorf wird beschlossen und ist der Niederschrift zur Sitzung als Anlage beigefügt.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation
Entwurf III Nachtragssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kalkulation 2016, Kita Gremersdorf (158 KB) | ||||
2 | III.Nachtrag Kita-Satzung (173 KB) |