Drucksache - 2017/0736
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Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes verliert eine Gebührensatzung nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Eine Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung ist damit notwendig. Der Entwurf dieser Satzung ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die Höhe der Benutzungsgebühren ergibt sich aus der ebenfalls als Anlage beigefügten Kalkulation.
Beschlussvorschlag:
Die Gebührensatzung der Gemeinde Großenbrode über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung) wird beschlossen.
Anlage/n:
Gebührensatzung
Gebührenkalkulation
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebührensatzung (79 KB) | ||||
2 | Kalkulation (226 KB) |