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Drucksache - 2017/0764  

Betreff: Erstellung eines Kanalkatasters und Untersuchung der gemeindeeigenen Kanäle
Status:öffentlichDrucksache-Art:Sitzungsvorlage
Federführend:Fachbereich Inneres Bearbeiter/-in: Urhammer, Martin
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Gremersdorf Beratung und Empfehlung
12.03.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gremersdorf ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf Beratung und Beschlussfassung
    Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf      
19.03.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gremersdorf geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Ingenieurbüro Höger und Partner hat mit dem Amt Oldenburg-Land die Längen der gemeindeeigenen Kanäle und die Kosten für die drei Bereiche:

- Erstellung eines Kanalkatasters

- Kanaluntersuchung mit Spülung und Filmung der gemeindeeigenen Kanäle

- Auswertung und Dokumentation der Schadensklassen

ermittelt.

Hintergrund dieser notwendigen Maßnahme ist die Selbstüberwachungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein, die seit dem Jahre 2007 in Kraft ist.

Außerdem ist die Erstellung eines Kanalkatasters für die Bewertung des Vermögens und der durchzuführenden Abschreibung mit möglicher Verzinsung notwendig.

Die Gemeinde Gremersdorf hat gemeindeeigene Kanäle mit einer Gesamtlänge von ca. 13.100 m. Die Gesamtkosten belaufen sich für die drei genannten Maßnahmen auf insgesamt ca. 362.000,- €.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 jeweils einen Betrag von 120.000,- € in die Haushalte einzustellen. Ab dem Jahre 2021 muss dann über die Sanierung der Schäden nach der Einteilung in Schadklassen beraten werden.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

In den Haushalten der Jahre 2018, 2019 und 2020 wird jeweils ein Betrag in Höhe von           € für die Erstellung eines Kanalkatasters und die Untersuchung der gemeindeeigenen Kanäle eingestellt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag mit dem Ingenieurbüro Höger und Partner zu schließen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

keine