Drucksache - 2018/0012
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Sachverhalt:
Durch die Haushaltssatzung des Amtes Oldenburg-Land für das Haushaltsjahr 2017 wurde der Amtsvorsteher gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung ermächtigt, unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zum Gesamtbetrag von jeweils 2.500,00 EUR anzuordnen. Im Laufe des Haushaltsjahres 2016 sind aber Mehrausgaben geleistet worden, die über diesen Betrag hinausgehen.
In der in der Anlage beigefügten Aufstellung der Haushaltsüberschreitungen sind alle über-planmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2017 augelistet.
Die Deckung der geleisteten Mehrausgaben wahr gewährleistet.
Die Anordnung der geleitsteten Mehrausgaben war unabweisbar.
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 50.325,19 EUR und die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 4.612,21 EUR des Verwaltungshaushaltes und die außerplan-mäßigen Ausgaben in Höhe von 1.084,15 EUR des Vermögenshaushaltes werden gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung genehmigt.
Anlage/n:
Aufstellung Haushaltsüberschreitungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Aufstellung Haushaltsüberschreitungen (200 KB) |