Drucksache - 2018/0023
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Sachverhalt:
Der Bürgermeister/Die Bürgermeisterin der Gemeinde Heringsdorf wurde durch die Haus-haltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 ermächtigt, unerhebliche über- und außerplan-mäßige Ausgaben bis zur Höhe von 2.500,00 EUR anordnen zu dürfen. Im Haushaltsjahr 2017 sind jedoch auch Mehrausgaben geleistet worden, die über diesen Betrag hinaus-gehen.
In der beigefügten Aufstellung der Haushaltsüberschreitungen sind aller über- und außer-planmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahr 2017 aufgelistet.
Die Deckung der geleisteten Mehrausgaben war gewährleistet.
Die Anordnung der geleisteten Mehrausgaben war unabweisbar.
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 40.340,92 EUR im Verwaltungshaushalt und die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 258,41 EUR im Verwaltungshaushalt werden gemäß § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung genehmigt.
Anlage/n:
Aufstellung Haushaltsüberschreitungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Aufstellung Haushaltsüberschreitungen (201 KB) |