Drucksache - 2018/0027
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Sachverhalt:
Gemäß § 94 Abs. 5 Gemeindeordnung prüft anstelle des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung die Jahresrechnung, damit der Bürgermeister diese, zusammen mit dem Schlussbericht des Ausschusses zur Prüfung der Jahresrechnung, der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorlegen kann. Gemäß § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung beschließt die Gemeindevertretung die Jahresrechnung.
Als Prüfungsunterlagen dienen:
- die Einnahmen- und Ausgabenbelege
- die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres einschließlich Nachtrag
- der Erläuterungsbericht zur Jahresrechnung
- das Anlagenverzeichnis
Der Erläuterungsbericht, die Rücklagenübersicht, die Schuldenübersicht, die Vermögensübersicht und die Anlagenliste sind dieser Vorlage in der Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 wird beschlossen.
Anlage/n:
Erläuterungsbericht, Rücklagenübersicht, Schuldenübersicht, Vermögensübersicht, Anlagenliste