Drucksache - 2018/0043
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Sachverhalt:
Es wurde allen aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuwehr eine Einladung zur Wahlversammlung mit Tagesordnung zugeleitet. Ein Wahlvorschlag wurde ordnungsgemäß angezeigt. Als stellv. Gemeindewehrführer wurde Carsten Seehase vorgeschlagen. Die Wahlversammlung wurde am 08.03.2018 ordnungsgemäß durchgeführt.
Bei der geheim abgehaltenen Wahl wurde Carsten Seehase als stellv. Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wangels gewählt.
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz und über die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz) bedarf die Wahl der Zustimmung durch die Gemeindevertretung. Die Aufsichtsbehörde ist über die Zustimmung zu informieren.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes wird der Wahl des Carsten Seehase zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehren Wangels zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufsichtsbehörde über die Zustimmung zu informieren
Anlage/n:
keine