Drucksache - 2018/0049
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.09.2017 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss hierzu gefasst. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 30.10. bis 01.12.2017 statt.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem anliegenden Abwägungsergebnis geprüft.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 17 für das Gebiet: "Anklamer Alle, südlich der Bahnlinie“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-oldenburg-land.de“ eingestellt ist.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO sind keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…
Anlage/n:
Abwägungsergebnis
Planzeichnung
Begründung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Planzeichnung (1466 KB) | |||
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2 | Abwägungsergebnis (1401 KB) | |||
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3 | Begründung (1276 KB) |